J1-Untersuchung (12 bis 14 Jahre)
Die J1-Untersuchung ist die erste umfassende Vorsorgeuntersuchung im Jugendalter. Sie begleitet Jugendliche auf dem Weg vom Kind zum Erwachsenen und bietet die Möglichkeit, die körperliche und seelische Entwicklung frühzeitig zu überprüfen. Die J1 ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen und kann zwischen dem 12. und 14. Geburtstag durchgeführt werden.
Was wird bei der J1 untersucht?
Im Rahmen der J1 erfolgt ein umfassender Gesundheitscheck. Dazu gehören unter anderem:
Messung von Größe, Gewicht und Blutdruck
Überprüfung von Seh- und Hörvermögen
Kontrolle des Impfpasses und Überprüfung des Impfschutzes
Untersuchung von Herz, Lunge und Bewegungsapparat.
Persönliche Beratung
Ein wichtiger Bestandteil der J1 ist das vertrauliche Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin. Dabei können alle Fragen rund um die körperliche und seelische Entwicklung offen besprochen werden. Typische Themen sind:
Pubertät und körperliche Veränderungen
Sexualität und Verhütung
Schule, Stress und Freundschaften
Alkohol, Rauchen und andere Suchtmittel
Psychisches Wohlbefinden und seelische Belastungen

J2-Untersuchung (16 bis 17 Jahre)
Die J2-Untersuchung ist ein zusätzlicher Gesundheitscheck für Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren. Sie dient dazu, die gesundheitliche Entwicklung kurz vor dem Erwachsenenalter noch einmal umfassend zu beurteilen und mögliche Erkrankungen frühzeitig zu erkennen.
Was wird bei der J2 untersucht?
Die J2 umfasst eine gründliche körperliche Untersuchung mit besonderem Augenmerk auf:
- Allgemeinen Gesundheitszustand
- Schilddrüse
- Stoffwechsel und Diabetes-Vorsorge
- Haltung und Wirbelsäule
- Entwicklung während der Pubertät
Auch bei der J2 besteht ausreichend Zeit für persönliche Fragen und individuelle Beratung zu gesundheitlichen oder psychosozialen Themen.
Kosten der J2
Die J2 ist eine freiwillige Vorsorgeuntersuchung. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten im Rahmen von Satzungsleistungen. Da dies je nach Krankenkasse unterschiedlich geregelt ist, empfiehlt sich eine vorherige Nachfrage. Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in der Regel entsprechend dem vereinbarten Tarif.
Vertraulichkeit und ärztliche Schweigepflicht
Jugendliche können bei der J1 und J2 auf Wunsch auch ohne ihre Eltern mit der Ärztin oder dem Arzt sprechen. Alle Gespräche unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht. So können persönliche Fragen oder Sorgen in einem geschützten Rahmen offen angesprochen werden.
Bitte zur Untersuchung mitbringen
Für den Termin benötigen Sie:
- Krankenversichertenkarte
- Impfpass (Impfausweis)
Jetzt Vorsorgetermin vereinbaren
Die J1 und J2 bieten eine wertvolle Gelegenheit, die Gesundheit Ihres Kindes frühzeitig zu fördern und offene Fragen zur Entwicklung zu klären. Vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Praxis – wir begleiten Jugendliche kompetent, einfühlsam und vertrauensvoll auf ihrem Weg ins Erwachsenenalter.
